V. Umwelt, Natur & Energie: Gemeinde Keltern

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Umwelt, Natur & Energie

Naturlandschaft Keltern – das ist uns Verpflichtung

Keltern ist geprägt von Natur- und Landschaftsschutzgebieten. Wir räumen der Natur in Keltern Entfaltungsmöglichkeiten ein, erhalten und pflegen sie, sind wertschätzende Nutzer*innen und rücksichtsvolle Bewohner*innen unserer Landschaft. Nachhaltigkeit ist kein Fremdwort für uns, sondern gelebte Praxis.

1. Landschafts- und Naturschutz

Folgende Ziele wurden im Leitbild formuliert:

Die Einhaltung von Landschafts- und Naturschutzgebietsregeln wird kontrolliert und Verstöße geahndet.

Maßnahmenvorschläge hierfür sind:

  • Beachtung von §§ 3 bis 5 der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet Kelterner Obst- und Rebengäu
  • Aktualisierung und Anpassung gültiger Landschafts- und Naturschutzverordnungen
  • Öffentlicher Hinweis auf Inhalte, Vorgaben und Anforderungen aus gültigen Landschafts- und Naturschutzverordnungen und Kontrolle der Einhaltung, Ahndung bei Nichteinhaltung
  • Durchführung und Veröffentlichung einer jährlichen Bestandsaufnahme sowie Analyse bzgl. des „Zustands der Natur“

Die Gemeinde verfügt über eine*n Ansprechpartner*in für Landschaft, Renaturierung und Naturschutz.

Maßnahmenvorschläge hierfür sind:

  • Benennung, Schulung und Fortbildung eines/ einer Ansprechpartner*in bei der Gemeinde für Landschaft, Renaturierung und Naturschutz

Die vorhandenen Biotope werden erhalten, ausreichend gepflegt und sind in einem ausgezeichneten Zustand. Neue Biotope sind entstanden und miteinander vernetzt.

Maßnahmenvorschläge hierfür sind:

  • Pflege und Erhaltung vorhandener Biotope:
    • Örtliche Naturschutzwarte als Berater in Verwaltungsabläufe einbinden
    • In regelmäßigen Abständen Hinweise im Gemeindeblatt veröffentlichen
    • AGs und Projektgruppen in Schule initiieren
    • Einbindung örtlicher Vereine
    • Schaffung der Stelle eines ehrenamtlichen „Biotop-Wartes“
    • Naturschutzgebiet „Roggenschleh“: westliche und östliche Grenzen von Vermesser*in einmessen und ausschildern, damit die Grenze bei der Bewirtschaftung der angrenzen Flächen eingehalten werden
    • Keine eigenmächtige und unqualifizierte „Pflege“ geschützter Biotope durch Landwirt*innen und Privatpersonen dulden und Verstöße melden
    • Mitarbeiter*innen der Gemeinde schulen und regelmäßig fortbilden (z.B. „Fachwarte für Obst und Garten“)
  • Anlegung und Vernetzung neuer Biotope
    • Analyse Notwendigkeit
    • Ermittlung möglicher Standorte im Wald
    • Ermittlung möglicher gemeindeeigener Flächen
  • Berücksichtigung möglicher Biotopflächen bei der nächsten Forsteinrichtung

Weitere Informationen

Grundbuch / Umwelt / Gewerbe
Herr Emil Ihli
Telefonnummer: 07236 938351
e.ihli(@)keltern.de

2. Wasser

Folgende Ziele wurden im Leitbild formuliert:

Die Gewässer in Keltern sind auch in Zukunft sauber und auf Dauer ist die hochwertige Qualität des Trinkwassers sichergestellt.

Maßnahmenvorschläge hierfür sind:

  • Schaffung von Natur- und Badeseen
  • Renaturierung der Wasserläufe

Durch das Anlegen von Wasserspeichern wie Seen, Wald, Brunnen und Regenrückhaltebecken wurde eine lange Speicherung von Wasser in der Landschaft erreicht.

Maßnahmenvorschläge hierfür sind:

  • Erhalt von Gewässern aller Art
  • Anlegen von mehr Wald als Wasserspeicher (inkl. Streuobstwiesen usw.)
  • Installierung von Regenrückhaltebecken auch als Laichgewässer
  • Verwendung von wasserdurchlässigen Straßenbelägen, Ökopflaster. Versiegelung von Flächen per Bauvorschrift reduzieren.
  • Anlegen von öffentlichen Brunnen
  • Durchführung von Wasser-Boden-Luftanalysen zur Sicherstellung von qualitativ hochwertigem Trinkwasser
  • Ausweisung und Erhalt von Wasserschutzgebieten

Weitere Informationen

Wassermeister
Herr Benjamin Dörr
Tel. Telefonnummer: 07236 980732
​​​​​​​b.doerr(@)keltern.de​​​​​​​

3. Flächenschutz

Folgende Ziele wurden im Leitbild formuliert:

Reduzierung der Flächenversiegelung: Die pro Jahr versiegelte Fläche nimmt idealerweise ab, in jedem Fall aber nicht mehr zu.

Maßnahmenvorschläge hierfür sind:

  • Bauvorschriften so ändern, dass die Versiegelung von Flächen auf das absolut notwendige Maß reduziert wird und ggf. Ausgleichsmaßnahmen vorsehen
  • Förderung von Begrünungsmaßnahmen (Dächer, Fassaden, Garagen)

Weitere Informationen

Bauamt
Telefonnummer: 07236 70360

4. Landwirtschaft und Weinbau – Schutz von Böden

Folgende Ziele wurden im Leitbild formuliert:

Die Menge an Pestiziden, Fungiziden und anderen industriell hergestellten Pflanzenschutzmitteln reduziert sich wesentlich.

Maßnahmenvorschläge hierfür sind:

  • Unterstützung des Aufbaus einer Solidarischen Landwirtschaft bzw. daran orientierten Wirtschaftsformen.
  • Förderung von Humusaufbau (Kompost, Mulch, Gründüngung, Terra-Preta)

In Keltern wird Weinbau und Landwirtschaft ohne den Einsatz von Pflanzengiften betrieben. Wo das noch nicht möglich ist, wird aktiv an einer regelmäßigen Reduzierung gearbeitet. Die Böden sind in einem guten Zustand.

Maßnahmenvorschläge hierfür sind:

  • Reduzierung/Verzicht auf Pestizid, Fungizid und Herbizid-Ausbringung auf gemeindeeigenen oder verpachteten Flächen
  • Durchführung von Bodenanalysen auf Schadstoffe
  • Verwendung von Mischkulturen (Permakultur)
  • Reduktion der Drainagierung von Böden
  • Anlegen von Pflanzenkläranlagen

Der Weinbau in Keltern hat ein ökologisch positives Image.

Maßnahmenvorschläge hierfür sind:

  • Untersaat mit Mischkulturen beim Weinbau (Klee, Ringelblumen, Ergänzungspflanzen, Wildblumen)
  • Förderung von ökologischem Weinbau (möglichst keine Pflanzengifte)

Die Streuobstwiesen von Keltern werden öffentlich als kennzeichnend für Keltern wahrgenommen.

Maßnahmenvorschläge hierfür sind:

  • Durchführung regelmäßiger Streuobstbaum-Pflanzaktionen
  • Streuobstwiesen besser schützen
  • Bei Neupflanzungen (Wild-)Obstbäume, seltene oder vom Aussterben bedrohte Baumsorten pflanzen (z.B. geplante Maßnahmen am Kindergarten/ Brunnenstraße)

5. Wald

Folgende Ziele wurden im Leitbild formuliert:

Die Waldbestände der Gemeinde sind gesund und zeichnen sich durch eine reiche Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten aus. Entsprechende Schon- und Bannwaldbereiche sind ausgewiesen und die intensive Waldbewirtschaftung ist deutlich reduziert.

Maßnahmenvorschläge hierfür sind:

  • Vorhandene Feldgehölze kartieren, erhalten und pflegen / Erstellung eines Pflegeplans
  • Renaturierung der Waldbestände:
    • Einrichtung eines zusätzlichen Schonwaldbereiches
    • Einrichtung eines zusätzliche Bannwaldbereiche
    • Erhöhung des Totholzanteil
    • Ausweisung von Wildruhezonen
    • Vermeidung von Befahren der Rückegassen bei nassen Bodenverhältnissen mit schwerem Gerät
    • Förderung von Mischwäldern
    • Sukzessive Einstellung der intensiven Waldbewirtschaftung zum Wohl von Mensch, Natur und Tourismus
    • Keine Aufschüttung von Grobschotter in den Rückegassen

Weitere Informationen

Revierförster
Herr Ralf Rothweiler
Telefonnummer: 07236 70340
ralf.rothweiler(@)enzkreis.de

6. Tiere & Pflanzen

Folgende Ziele wurden im Leitbild formuliert:

Lebensräume für Insekten wie Trockenmauern, Blühwiesen, naturnahe Gärten und Streuobstwiesen werden erhalten und gepflegt.

Maßnahmenvorschläge hierfür sind:

  • Wegränder zum ökologisch richtigen Zeitpunkt mähen
  • „Brachliegende“ Felder bienenfreundlich begrünen und Anlage von bienenfreundlichen Blühstreifen
  • Reaktivieren, Neubau und Erhalt von Trockenmauern
  • Naturnahe Gärten fördern durch Information der Bevölkerung über mögliche Maßnahmen
  • Straßensperrungen mittels Schranke mindestens während der Amphibienwanderung (alte Ellmendinger Straße und Sommerbergstraße am „Alten Loh“)

Blickfänge und Refugien der Natur wurden geschaffen.

Maßnahmenvorschläge hierfür sind:

Anlegen einer Baumallee

  • Prüfung auf Machbarkeit prüfen, entlang von Feldwegen und Gemeindestraßen
  • Pflanzung von (Wild-)Obstbäumen und seltenen, vom Aussterben bedrohte Baumsorten
  • Berücksichtigung bei der Planung von neuen Baugebieten

7. Alternative Energien

Folgende Ziele wurden im Leitbild formuliert:

Der Ausbau alternativer Energien wird von der Gemeinde vorangetrieben.

Maßnahmenvorschläge hierfür sind:

  • Gründung einer Solargenossenschaft
  • Förderung von privatem Anlagenbau (Solar, Photovoltaik)

Gemeinde-Immobilien werden vollständig durch zertifizierten Ökostrom versorgt.

Maßnahmenvorschläge hierfür sind:

  • Kommunale Bereitstellung einer Energieberatung
  • Bezug von nachweislich nachhaltigem, zertifiziertem Ökostrom („Grüner Strom“ oder „ok power“ Label) für Gemeinde Immobilien
  • Beteiligung beim Photovoltaik Netzwerk Nordschwarzwald

8. Gemeindeflächen

Folgende Ziele wurden im Leitbild formuliert:

Keltern hat sich als „Eh da“-Gemeinde etabliert.

Maßnahmenvorschläge hierfür sind:

  • „Eh da-Flächen“ auf der gesamten Gemarkung ermitteln, ggfs. auch Freiflächen auf Friedhöfen berücksichtigen, auf Machbarkeit überprüfen
  • Bürger*innen informieren und beteiligen (analog zur Aktion „Blütensamen 2018“)
  • Maßnahmenkatalog erstellen
  • Beratung bei der Umsetzung
  • Förderung von „Eh da-Flächen“

Weitere Informationen

Hauptamt
Herr Steffen Riegsinger
Telefonnummer: 07236 70327
s.riegsinger(@)keltern.de

9. Emissionsschutz

Folgende Ziele wurden im Leitbild formuliert:

Eine nachhaltige kommunale Beschaffung ist etabliert.

Maßnahmenvorschläge hierfür sind:

Information über Möglichkeiten unter: kompass-nachhaltigkeit.de/kommunaler-kompass/baden-wuerttemberg/rahmenbedingungen-nutzen/#199

Feuerwerksaktivitäten während des Jahres wurden reduziert.

Maßnahmenvorschläge hierfür sind:

  • Möglichkeiten einer Polizeiverordnung prüfen
  • Regelmäßige Appelle im Gemeindeblatt einstellen

Weitere Informationen

Grundbuch / Umwelt / Gewerbe
Herr Emil Ihli
Telefonnummer: 07236 938351
e.ihli(@)keltern.de

Was tut sich da gerade, was ist schon getan worden?

 Die Gemeinde Keltern hat sich ehrgeizige Ziele gesetzt. Manche lassen sich schneller erreichen als andere. Aber es ist schon einiges geschehen:

1. Landschafts- und Naturschutz

  • Die Gemeinde Keltern setzt ihre Mittel der Öffentlichkeitsarbeit ein, um über naturschützendes und klimafreundliches Verhalten zu informieren und sensibilisieren.
  • Bei umweltrechtlichen Zulassungsverfahren werden von der Gemeindeverwaltung Keltern den Regelungen der Naturschutz- und Landschaftsschutzverordnung entsprechende Stellungnahmen abgegeben und auf die Einhaltung der Regelungen Wert gelegt. Entdeckte Verstöße werden angesprochen und ermittelte Sachverhalte den unteren Umweltbehörden zur weiteren Sanktionierung oder Regelung weitergegeben, wie zum Beispiel illegale Ablagerungen, Auffüllungen, Baumaßnahmen im Außenbereich, Verstöße gegen die Wasserschutzbestimmungen, ungenehmigte Aufforstungen, die vorhandene Biotop- und Landschaftselemente (zer)stören, usw.
  • Seit 2020 verfügt die Gemeindeverwaltung über einen besonders beauftragten und Ansprechpartner für Umwelt- und Naturschutz. Er ist vollzeitbeschäftigt und zu den üblichen Sprechzeiten für Bürger*innen wie auch für interne Anfragen aus Verwaltung sowie von Seiten übergeordneter Umweltbehörden erreichbar: e.ihli@keltern.de.
  • Örtliche Naturschutzwarte und Naturschutzvereinigungen werden als Berater eingebunden und in ihren Initiativen unterstützt: Bäume für Neugeborene, Ausgabe subventionierter Obstbäume zum Erhalt der Streuobstwiesenlandschaft über Natur in Keltern und Bauhof, Planung und Neuerstellung von Feuchtbiotopen im Wald und im Offenland. Aktuell läuft die Planung der Umgestaltung der vom Angelsportverein durch die Gemeinde erworbenen ehemaligen Fischteiche im Ranntal zum Feuchtbiotop, mit Unterstützung durch einen örtlichen, ehrenamtlichen Naturschutzfachmann.
  • Keltern ist eine der ersten Gemeinden im Enzkreis, die eine Biotopverbundplanung erstellt. Örtliche Wissensträger werden aktiv in den Planungsprozess eingebunden. Vorschläge für effektive Maßnahmen werden entstehen und sollen dann, wieder in Kooperation mit für den Naturschutz engagierten Bürger*innen und Vereinen umgesetzt werden. Weitere Infos zur Biotopverbundlplanung finden Sie hier (QR-Code Naturschutz)

2. Wasser

  • Es wurde ein Gewässerentwicklungsplan erstellt, der verschiedene Maßnahmen zur Renaturierung bzw. naturnäheren Entwicklung der Kelterner Gewässer Pfinz, Arnbach und Federbach enthält. Dieser soll noch im Jahr 2022 dem Gemeinderat und der Bevölkerung vorgestellt und über die Priorisierung und Umsetzung der Maßnahmen entschieden werden; diese sind auch im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutzkonzept (ein Fokusthema des Jahres 2022) zu sehen.
  • Bei der Sicherung der Trinkwasserversorgung kommt es auf ein gut miteinander abgestimmtes Vorgehen zwischen Naturschutzinitiativen, Gemeindeverwaltung und Bevölkerung sowie der Landwirtschaft an. Wie derzeit im Prozess der Biotopverbundplanung wird hier der weitere Dialog miteinander gesucht werden, um Wasser möglichst lange in der Fläche zu halten und Grundwasserneubildung zu begünstigen.
  • Regenrückhaltebecken, die sich dafür eignen, werden aktuell auch als Laichgewässer überplant und später ausgebaut, in Abstimmung mit der Wasserbehörde, der Bauhofleitung und dem Naturschutz-Experten, Herrn Seufer von Natur in Keltern. Die tatsächliche Umsetzung erfolgt voraussichtlich noch 2022.
  • Über die steigenden Niederschlagswassergebühren werden die Bauherren animiert, möglichst viele Flächen nicht zu versiegeln, so dass auch im Ortsbereich Versickerung und Grundwasserneubildung geschieht.
  • Der größte Teil der Gemarkungsflächen in Keltern sind Wasserschutzgebiet; für die Ausweisung und Festlegung der Ausdehnung sind die staatlichen Wasserbehörden zuständig.
  • Die Gemeinde Keltern beteiligt sich an dem vom Land initiierten „Masterplan Wasserversorgung“, durch den die künftige Versorgungssicherheit mit sauberem Trinkwasser in Keltern untersucht werden wird.
  • Das freiwillige Anlegen von Retentionszisternen wird mittlerweile auch von der Gemeinde Keltern gefördert. Antragsformulare finden Sie hier: (QR Code Zisternenantrag)

3. Flächenschutz

  • Die Gemeinde Keltern ist umgeben vom Landschaftsschutzgebiet „Kelterner Obst- und Rebengäu“, zusätzlich stehen viele Flächen unter besonderem Naturschutz, sind Teil von Naturschutz-, Wasserschutz- oder FFH-Gebieten. Die Möglichkeiten, Flächen als Bauland auszuweisen, sind daher sehr begrenzt. Der Gemeinderat ist auch deshalb mit der Ausweisung neuer Flächen für bauliche Nutzungen sehr vorsichtig. Teilweise wurden im aktuellen Flächennutzungsplanverfahren sogar wieder Flächen aus der Überplanung herausgenommen, obwohl der Bedarf an Bauflächen nach wie vor groß ist in Keltern.
  • Dachbegrünungen sind in Neubaugebieten bei Flachdächern prinzipiell vorgeschrieben in Keltern

4. Wald

  • Der Kelterner Wald ist ein Mischwald. Bewirtschaftungsgrundlage ist die vom Gemeinderat festgelegte Eigentümerzielsetzung. Der Gemeindewald ist zertifiziert und wird nach PEFC Standards bewirtschaftet. Im Rahmen der Waldbiotopkartierung wurden seit 1992 viele Biotope erfasst. Sie werden entsprechend bewirtschaftet. Unter Mitwirkung von Vereinen, Verbänden und Naturschutzfachleuten werden laufend Biotope erfasst, angelegt und gepflegt. Im Jahre 2015 wurde im Rahmen einer Schwarzspechthöhlen- und Habitatbaumkartierung im Gemeindewald eine im landesvergleich überdurchschnittliche Habitatbaumausstattung festgestellt.
  • Die nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes soll sicherstellen, dass langfristig alle Waldfunktionen (Nutz-, Schutz- und Erholungfunktion) erbracht werden können. Dabei sind insbesondere die Auswirkungen der Klimawandels zu beachten, der Gemeindewald wird sich zumindest auf Teilflächen verändern bzw. muss aktiv umgebaut werden.
  • Pandemiebedingt pausierte der direkte Austausch zwischen Öffentlichkeit und der Forstwirtschaft im Gemeindewald. Förster und Verwaltung bieten künftig aber wieder regelmäßig den Bürger*innen die Möglichkeit an, sich im Rahmen von Waldbegängen über die Bewirtschaftung des Gemeindewaldes und die dabei erfolgende Beachtung ökologischer Prinzipien zu informieren und Fragen zu stellen.
  • Schon heute wurden Teile des Waldes aus der intensiven Bewirtschaftung genommen, darüber hinaus erfolgt in den ausgewiesenen Schonwäldern (Römerberg und Ittersbacher Teich) und Naturschutzgebieten (Essigberg) die Waldbewirtschaftung unter Beachtung der entsprechenden Verordnungen. 

5. Alternative Energien

  • Der Gemeinderat hat eine Förderrichtlinie für den Bau privater Photovoltaikanlagen beschlossen, die seit 2022 gilt. Den Förderantrag finden Sie hier (QR-Code)
  • Im neuen Flächennutzungsplan soll auf Gemarkungsfläche Ellmendingen eine Sonderfläche Photovoltaik ausgewiesen werden
  • Bezug von nachweislich nachhaltigem, zertifiziertem Ökostrom für Immobilien der Gemeinde wird geprüft und teilweise schon umgesetzt.
  • Auf vielen Dachflächen von kommunalen Gebäuden sind Photovoltaik-Anlagen installiert.
  • Die Gemeinde fördert die E-Mobilität durch Bereitstellen / Ermöglichen von Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen.

6. Gemeindeflächen

Keltern hat sich als „Eh da“-Gemeinde etabliert, Freiflächen wurden teils neu eingesät und ökologisch - entsprechend den von einer Studie dazu vorgeschlagenen Maßnahmen – gepflegt. Unter anderem wird auf ein regelmäßiges Mähen der Flächen auf der Kläranlage in Ellmendingen verzichtet und die Wiesen von Schafen beweidet. Eine Informationsveranstaltung zum Eh-da-Projekt im Juni 2022 soll entsprechend auch für Unterstützung und Verständnis in der Bürgerschaft für die alternative Pflege öffentlicher Grünflächen sorgen.

  • Wegränder werden nur noch mit einem 50cm-Sauberkeitsstreifen „gepflegt“, während die restlichen Flächen nur einmal im Jahr gemäht werden.
  • Sukzessive sollen immer mehr Grünflächen in eine extensivere Pflege überführt und damit dem Naturschutz gewidmet werden

9. Emissionsschutz

- Die Gemeindeverwaltung prüft die Einführung von Recyclingpapier

- Gemeindenachrichten werden auf emissionsarmem Recyclingpapier gedruckt

- Straßenbeleuchtung ist zu 100 % auf energiesparende LED-Leuchtmittel umgestellt; bei Ersatzbeschaffung von Leuchtmitteln wird auf insektenfreundliche Beleuchtung geachtet; Lampen strahlen möglichst nur nach unten, so dass eine unnötige „Lichtverschmutzung“ vermieden wird. Bei Ersatzbeschaffung von Straßenlaternen wird auf Insektenfreundlichkeit besonders geachtet. Die aktuell verwendeten LED-Leuchtmittel sind deshalb auch schon „warmweiß“ mit einer Farbtemperatur von 3.000 Kelvin.