Lärmaktionsplan: Gemeinde Keltern

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Information der Öffentlichkeit über das Inkrafttreten

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Information der Öffentlichkeit über das Inkrafttreten

Der Gemeinderat hat den Lärmaktionsplan Keltern Stufe 3 nach Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Einwendungen aus der Bevölkerung in seiner öffentlichen Sitzung am 16.06.2020 beschlossen. Damit ist der Lärmaktionsplan Keltern Stufe 3 rechtskräftig.

Eine wesentliche, geplante Maßnahme soll die Einführung einer ganztägigen (00:00 Uhr bis 24:00 Uhr) Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 in den Ortsdurchfahrten von Dietlingen und Ellmendingen sein, welche die Verwaltung nun bei der unteren Straßenverkehrsbehörde beantragen wird.

Keltern, 26.06.2020
Steffen Bochinger
Bürgermeister