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Ortskernsanierung Dietlingen

icon.crdate26.06.2024

Zuschüsse für die Erneuerung von Gebäuden und die Beseitigung struktureller Mängel

​​​​​​​Die Ortskernsanierung Dietlingen II steht in den Startlöchern

Die Ortskernsanierung Dietlingen II steht in den Startlöchern

Gemeinderat beschließt Satzung für das Gebiet „Ortsmitte II“ – Zuschüsse für die Erneuerung von Gebäuden und die Beseitigung struktureller Mängel

Etliche Eigentümer warten schon auf den Startschuss für die Sanierung der Ortsmitte Dietlingen.  Dieser rückt nun in greifbare Nähe, denn der Kelterner Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die Sanierungsziele, das Maßnahmenkonzept und die Kosten- und Finanzierungsübersicht im Gebiet „Ortsmitte Dietlingen II“ beschlossen. Auch die Sanierungssatzung wurde beschlossen.

Mitwirkungsbereitschaft ist groß

Zuvor hatte die STEG Stadtentwicklung GmbH (STEG) den Bericht über die vorbereitenden Untersuchungen vorgelegt. Er belegt nicht nur den Sanierungsbedarf, sondern unterstreicht auch die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer und Bewohner, die bereits im Oktober 2023 in einer Info-Veranstaltung über das Vorhaben informiert wurden.

Das Untersuchungsgebiet umfasst im Wesentlichen die angrenzenden Bereiche entlang der Bachstraße. Südöstlich wird es von den Gebäuden an der Mozartstraße und der Östlichen Friedrichstraße begrenzt, südwestlich von der Turnstraße, nordwestlich von der Schulstraße. Im Norden schließt die Alte Kelter das Gebiet ab, das eine Größe von rund 9,4 Hektar hat.

Mangelhafter energetischer Zustand

Die STEG listet in ihrem Bericht zahlreiche strukturelle Mängel und Missstände auf. Dazu gehören ungenutzte Brachen sowie Baulücken im Ortskern, Mängel im Ortsbild, gestalterische Defizite bei Straßen und Plätzen, fehlende Gehwege oder auch eine übermäßige Nutzung des öffentlichen Raums für den ruhenden Verkehr. Bei 83 Prozent der Hauptgebäude wurden erhebliche bis substanzielle Mängel festgestellt, zudem zeigen sich die meisten Gebäude in einem mangelhaften energetischen Zustand.

Entwicklungskonzept mit mehreren Zielen

Neben der gestalterischen Aufwertung geht es dem Gemeinderat in der Ortsmitte Dietlingen um ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept. Ziele der Sanierung sind unter anderem die Stärkung der innerörtlichen Wohnnutzung, der Erhalt der denkmalgeschützten Bausubstanz zur Wahrung des Ortsbildes, die energetische Erneuerung der Bestandsgebäude, eine maßvolle innerörtliche Nachverdichtung, die Neugestaltung der Bachstraße als zentrale Verbindungsachse, die Aufwertung von Platz- und Freiflächen zur Steigerung der Wohn- und Aufenthaltsqualität, aber auch der Klimaschutz im öffentlichen Raum im Sinne einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Entwicklung der Gemeinde.

Aufnahme ins Landessanierungsprogramm

Seit April 2023 ist klar, dass die Sanierung Dietlingen II in das Landessanierungsprogramm aufgenommen wird. Der bewilligte Förderrahmen umfasst zunächst 1,833 Millionen Euro. Der Landesanteil liegt bei 1,1 Millionen (60 Prozent), der Gemeindeanteil (40 Prozent) bei 733.000 Euro. Als Frist, in der die Sanierung durchgeführt werden soll, hat der Gemeinderat vorläufig Juni 2039 festgelegt.

Was und in welcher Höhe wird gefördert?

Mit welchen Zuschüssen können Sanierungswillige nun rechnen? Private Erneuerungsmaßnahmen werden mit einer Förderquote von bis zu 30 Prozent bezuschusst, bei einer Obergrenze von 40.000 Euro je Maßnahme. Für historisch, künstlerisch oder städtebaulich bedeutende Gebäude, insbesondere Kulturdenkmale, gilt eine Förderquote von 40 Prozent, wobei der erhöhte Zuschuss auf maximal 50.000 Euro gedeckelt ist. Angestrebt wird eine ganzheitliche Erneuerung des Gebäudes unter städtebaulichen und energetischen Gesichtspunkten und unter Einhaltung der Mindestausbaustandards. Investitionen in Höhe von 40.000 Euro sind die Untergrenze für die Bezuschussung, Abweichungen sind im Einzelfall mit Zustimmung des Gemeinderates möglich. Abbruch- und Abbruchfolgekosten werden mit einer Förderquote von bis zu 100 Prozent, maximal 40.000 Euro, erstattet.

Auf Gestaltungsrichtlinien wird verzichtet

Da es in der Ortsmitte Dietlingen keine einheitliche, historisch geprägte Fassaden- und Ortsbildgestaltung gibt, soll auf Gestaltungsrichtlinien und eine Gestaltungssatzung verzichtet werden. In den Vereinbarungen mit privaten Eigentümern wird aber festgehalten, dass die Außengestaltung, Materialwahl und Farbgebung vor Baubeginn mit der Gemeinde abzustimmen sind.

Ansprechpartner für alle Sanierungsfragen

Sanierungsträger im Gebiet „Dietlingen II“ wird die STEG sein. Nachdem die Gemeinde Keltern mit diesem Büro bereits bei früheren städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen in Dietlingen und Weiler gute Erfahrungen gemacht hat, bekam sie vom Gemeinderat erneut den Auftrag. Die STEG kümmert sich insgesamt um das Sanierungsverfahren (inklusive städtebaulicher und planerischer Beratung) sowie die finanzielle Abwicklung. Auch die Beratung und Betreuung aller privaten und kommunalen Erneuerungs-, Ordnungs- und Erschließungsmaßnahmen zählt zu ihren Aufgaben.