Neuigkeiten: Gemeinde Keltern

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Neuigkeiten

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Elternbeiträge für Kinderbetreuung steigen

icon.crdate18.07.2024

Gemeinderat beschließt Gebührenregelung für die nächsten zwei Jahre

Gemeinde trägt überproportional hohen Anteil an Kinderbetreuungskosten

Gemeinderat beschließt Gebührenregelung für die nächsten zwei Jahre

Einer Erhöhung der Kindergartengebühren hat der Kelterner Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung zugestimmt. Im Kindergartenjahr 2024/25 steigen die Elternbeiträge demnach um 7,5 Prozent, im Folgejahr 2025/26 um 7,3 Prozent. Und auch für die Mittagsverpflegung müssen die Preise erhöht werden. Der Eigenanteil erhöht sich von 2,80 Euro auf 3,50 Euro je Essen. Der Gemeinderat hat sich bei seinem Beschluss erneut an den Empfehlungen der kommunalen und kirchlichen Landesverbände in Baden-Württemberg orientiert. Sie hatten für die beiden kommenden Kindergartenjahre die genannte Erhöhung um 7,5 und 7,3 Prozent vorgeschlagen. Neben den allgemeinen Kostensteigerungen werden damit auch die Belastungen berücksichtigt, die sich für die Kommunen durch Tariferhöhungen ergeben. Trotzdem bleibt die Gemeinde weit entfernt vom Ziel, 20 Prozent der Betreuungsausgaben mit Elternbeiträgen decken zu können.

Regelbeitrag ist Grundlage

Grundlage für die neuen Gebührensätze sind die 162 Euro, die als monatlicher Regelbeitrag für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind vorgeschlagen werden. Daraus errechnen sich alle weiteren Beitragssätze, etwa in den Ganztagsgruppen oder den Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten. Zusätzlich gelten in Keltern aber weiterhin verschiedene spezifische Entgeltregelungen und Ermäßigungen, die sich auf das Einkommen und die Größe der Familien beziehen. 

Kostendeckungsgrad ist sehr gering

Diese großzügigen Freiwilligkeitsleistungen sind mit ein Grund, weshalb in der Gemeinde gerade mal 8,22 Prozent der Kosten im Bereich der Kinderbetreuung durch Elternbeiträge gedeckt sind. Von einem Kostendeckungsgrad von 20 Prozent, den die kirchlichen und kommunalen Spitzenverbände als Ziel nennen, ist Keltern also sehr weit entfernt. Laut Kämmerer Frank Kern betrugen die Kindergartenentgelte im vorigen Jahr knapp 408.000 Euro – bei einem Kostenaufwand von fast fünf Millionen Euro. Die Bevölkerung muss im Bereich der Kindergärten also ein Defizit von 2,677 Millionen Euro tragen. Und in diesem Ergebnis sind die rund 1,84 Millionen Euro, die die Gemeinde an Zuweisungen erhält, bereits eingerechnet.

Beitragsfreies letztes Kindergartenjahr fällt ab 2025/26 weg 

Vor diesem Hintergrund hatte die Verwaltung vorgeschlagen, die bislang geltende Regelung zu überdenken, wonach das letzte Kindergartenjahr im Regelbeitrag beitragsfrei gestellt wird. Dieser jährliche Erlass bedeutet Mindereinnahmen von rund 134.000 Euro. Der Gemeinderat stimmte dem Wegfall der Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr zu. Die Änderung soll allerdings nicht sofort, sondern erst ab dem Kindergartenjahr 2025/26 gelten. Zudem soll in diesem Zusammenhang die einkommensabhängige Berechnungsgrundlage angepasst werden.

Die derzeitige Personalsituation in den örtlichen Kindergärten ist nach Einschätzung der Gemeindeverwaltung, gemessen an den vorgegebenen Stellenschlüsseln, gut. Zwar konnte nicht jeder einzelne Wunsch hinsichtlich der Kindergartenplätze erfüllt werden, aber jedes Kind hat einen Platz gefunden. Damit, so Kämmerer Kern, sei man in Keltern „weit vorne“.

Aufwand bei den Essen stark gestiegen

Gestiegene Kosten beim Essensbezug und bei den Personalkosten sind der Grund, weshalb der Eigenanteil beim Verpflegungsentgelt erhöht wurde. So müssen aufgrund steigender Essensanmeldungen inzwischen mehrere Schichten gefahren werden. Bei insgesamt 38.799 Essen hatte die Gemeinde im Jahr 2023 einen direkt mit dem Essen zusammenhängenden Aufwand von 256.085 Euro. Die Bezugskosten lagen bei 142.621 Euro, die Kosten für das Küchenpersonal bei 113.464 Euro. Ein Essen kostet die Gemeinde demnach 6,60 Euro, wobei der Gebäude-, Betriebs- und Geräteaufwand noch gar nicht berücksichtigt ist. Angesichts dieser Zahlen hat der Gemeinderat einer Erhöhung des Eigenanteils auf 3,50 Euro je Essen zugestimmt.