Förderung privater PV Anlagen ab 5 kWp
Förderung von privaten PV-Anlagen (keine Steckersolaranlagen - BKW -)
Voraussetzungen
Antragberechtigt sind Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte. Bei WEG ist der Beschluss der Eigentümergemeinschaft dem Antrag beizufügen. Nichteigentümer bedürfen der Zustimmung des Grundstückeigentümers.
Verfahrensablauf
Gefördert werden der Erwerb und die Installation inkl. dazugehöriger Inbetriebnahme neuer PV Anlagen auf Dächern oder an Fassaden von Bestandsgebäuden (Wohngebäuden) in Keltern mit einer Leistung von min. 5 kWp.
Der Zuschuss beträgt einmalig 400 € je Anlage ab 5 kWp pro Grundstück, ohne weitere Bewertung.
Fristen
Die Fördermittel sind gegrenzt. Anträge werde entsprechend ihrem Eingang bei der Gemeinde Keltern bearbeitet.
Unterlagen
Sind den Förderichtlinien zu entnehmen.
Kosten
Es entstehen keine Kosten. Es wir keine Verwaltungsgebühr erhoben.
Sonstiges
Die Gemeinde Keltern behält sich das Recht vor, eine Vor-Ort Prüfung durchzuführen.
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
Gemeinde Keltern - Bauverwaltung -
Organisationseinheiten
Freigabevermerk
sofort