Dienstleistungen BW: Gemeinde Keltern

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Dienstleistungen BW

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Förderung privater PV Anlagen ab 5 kWp

Förderung von privaten PV-Anlagen (keine Steckersolaranlagen - BKW -)

Voraussetzungen

Antragberechtigt sind Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte. Bei WEG ist der Beschluss der Eigentümergemeinschaft dem Antrag beizufügen. Nichteigentümer bedürfen der Zustimmung des Grundstückeigentümers.

Verfahrensablauf

Gefördert werden der Erwerb und die Installation inkl. dazugehöriger Inbetriebnahme neuer PV Anlagen auf Dächern oder an Fassaden von Bestandsgebäuden (Wohngebäuden) in Keltern mit einer Leistung von min. 5 kWp.

Der Zuschuss beträgt einmalig 400 € je Anlage ab 5 kWp pro Grundstück, ohne weitere Bewertung.

Fristen

Die Fördermittel sind gegrenzt. Anträge werde entsprechend ihrem Eingang bei der Gemeinde Keltern bearbeitet.

Unterlagen

Sind den Förderichtlinien zu entnehmen.

Kosten

Es entstehen keine Kosten. Es wir keine Verwaltungsgebühr erhoben.

Sonstiges

Die Gemeinde Keltern behält sich das Recht vor, eine Vor-Ort Prüfung durchzuführen.

Zuständigkeit

Gemeinde Keltern - Bauverwaltung -

Organisationseinheiten

BauamtOrtWeinbergstraße 9 75210Keltern
BauverwaltungOrtWeinbergstraße 9 75210Keltern

Freigabevermerk

sofort